

Wie registriere ich ein Paint Horse?

Ohne Registration Application (Antrag auf Registrierung), ausgefüllt vom Besitzer, kann ein Paint Horse-Fohlen nicht bei der APHA eingetragen werden.
Section 1 ist für die Angaben zum Pferd. Section 2 ist der Deckschein, der über die Abstammung des eingetragenen Pferdes Auskunft gibt (vom Hengsthalter ausgefüllt und unterschrieben). Section 3 enthält die Angaben zum Erstbesitzer des Pferdes (Name und Unterschrift des Stutenbesitzers im Zeitpunkt der Geburt des Fohlens). Section 4 auf der Rückseite ist ein Transfer, falls das Fohlen zugleich auf einen anderen Besitzer eingetragen werden soll.
Zum Formular Registration Application müssen noch 4 Fotos eingeschickt werden. Es muss je eine Ansicht von links (Photo A), von rechts (Photo B), von vorne (Photo C) und von hinten (Photo D) gemacht werden. Eines der Photos wird dann auf das APHA Registration Papier eingescannt.
Wenn Ihr Pferd ein minimales Abzeichen hat (massgebend ist das Rule Book RG 110), müssen Sie in der Section 3 der Registration Application das Kästchen nach dem Text: „The spot is located on the„ ausfüllen. Es müssen Nahaufnahmen des weissen Abzeichen beigefügt werden, von dem man annimmt, das es für die Eintragung ins Regular Registry der APHA qualifiziert einmal ohne Massring (Photo 1) und einmal ohne Massring (Photo 2). Wer keinen APHA Massring hat, kann auch, wie hier, ein Zoll-Mass nehmen. Ein drittes Photo (Photo 3) muss gemacht werden wenn bei diesem Fleck die Haare wegrasiert sind und die unpigmentierte Haut zum Vorschein kommt, und auch wieder mit Massring oder Zoll-Mass.
Die Photos A und B vom Kopf zeigen wie minimale Abzeichen am Kopf fotografiert werden müssen. 
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